Heinrich Kraft [von Buttlar] verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Gertrud und seiner Erben dem Dietrich (Dycelon) von Pferdsdorf (Pherdistorf), seiner Ehefrau und deren Erben für 4 1/2 Pfund Heller seine gesamten Rechte am Garten zu Völkershausen (Volkershusen) auf zwei Jahre, beginnend am vergangenen Peterstag [22. Febr.]; ein Rückkauf innerhalb dieser Frist ist möglich. Die Käufer dürfen den Garten nicht in fremde Hand geben. Wird das Rückkaufrecht nicht wahrgenommen, geht der Garten nach Ablauf der Frist auf Dauer an den Käufer über. Zeugen: Konrad von Rieneck (Rinecke), Heinrich Junchre und andere. Heinrich Kraft siegelt.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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