Das Kammergericht bezeugt, dass der Kammerherr Joachim Ernst von Lüderitz im Auftrag des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg den von Oppen'schen Anteil des Gutes Schlalach für 3.400 Taler gekauft hat und dass er dem Verkäufer Peter Ludolf von Oppen außerdem 500 Taler als Entschädigung für Meliorationen gezahlt hat.

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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