Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Caspar Murr der Jüngere, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Margretha dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim für den Heiligenfonds zu Leutesheim 15 Schillinge jährlichen Zinses von 15 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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