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Der Deutsche Orden lässt mehrere Urkunden über die Besitzrechte Pomerellens transsumieren.
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Enthält:
- Hochmeister Werner von Orseln lässt die Urkunde des Kaisers Friedrich II. von 1231 Dezember vidimieren, in der Johann und Otto der Besitz der Mark Brandenburg mit den dazugehörigen Lehen und das Herzogtum Pommern bestätigt wird. Marienburg 1325 Juni 15. Ausfertigung. Notariatsinstrument. Lateinisch. Pergament. Notariatssignet.
- Hochmeister Werner von Orseln lässt die Urkunde des Markgrafen Waldemar von Brandeburg von 1310 Juni 12 vidimieren, in der dem Deutschen Orden die Burgen Danzig, Dirschau und Schwetz mit ihrem Gebiet für 10 000 Mark verkauft werden. Marienburg. 1325 Juni 14. Ausfertigung. Notariatsinstrument. Lateinisch. Pergament. Notariatssignet.
- Hochmeister Dietrich von Altenburg lässt die Urkunden (1) des Königs Heinrich VII. von 1310 Juli 27, in der der Vertrag der Markgrafen Waldemar und Johann von Brandenburg mit dem Deutschen Orden über Danzig, Dirschau und Schwetz bestätigt wird; (2) des Markgrafen Waldemar von Brandenburg von 1311 Juli 24, in der der Verkauf der Gebiete Danzig, Dirschau und Schwetz an den Deutschen Orden bestätigt wird; (3) des Markgrafen Johann V. von Brandenburg von 1315 April 23, in der der Verkauf Pomerellens durch den Markgrafen Waldemar an den Deutschen Orden genehmigt wird, transsumieren. Marienburg. 1335 Juli 28. Ausfertigung. Notariatsinstrument. Lateinisch. Pergament. 3 Notariatssignete. 28 anhängende Siegel. Einige Siegel ab.
Archivale
Preußisches Urkundenbuch II, Nr. 11, Nr. 16 (Insert), Nr. 38 (Insert), Nr. 128 (Insert); III, Nr. 14. - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 426, 546.
Verweis: VII. HA, Mark als Reichsstand Nr. 76
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.