Kläger: Robert Pal(l)mer, englischer Kaufmann in Hamburg, in Vollmacht des Heinrich Clever, Kaufmann in London (Nebenbeklagter).- Beklagter: Lt. Wolfgang Meurer, Ratsherr, namens seiner Frau Gesche, verwitwete Freytag, und Johann Spitzenberch, Vormund der Kinder des Joachim Freytag, als Erben des Joachim Freytag, Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichts in einem Streit um den Arrest einer Partie Kattun aus Barbados bei Henning Planteböker, Seidenhändler und Bürger zu Hamburg, durch die Beklagten zur Durchsetzung ihrer Schuldforderungen gegen Conrad Streitholt, Kaufmann in London; Einrede des Klägers, dass die strittige Partie dem Heinrich Clever gehöre und dass als Beweis dafür die Kaufmanns-Rechnungen, die Kennzeichnung der Waren mit der Kaufmanns-Marke und die entsprechenden eidlichen Aussagen des Conrad Streitholt und des Henning Planteböker genügen müssen