Ludwig Wilh. Graf zu Bentheim-Tecklenburg, Bekl. gegen Clemens Aug. v. Droste-Hülshoff zu Hülshoff, Kl. Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die Bernh. Droste zu Hülshoff 1597 für Arnold Graf zu Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt gegenüber Wilh. Morrien in Rheine eingegangen war und für die seine Vorfahren von Graf Arnold eine Schadloszusicherung unter Verpfändung des Schultenhofes zu Bentlage erhalten haben. 1. Hofger. Münster 1754. 2. RKG 1791

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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