Heinrich ten Putte und seine Frau Elsken machen für sich und ihre Erben bekannt, daß sie wohlberaten und freiwillig verkauft haben an Katharina Kurnemans, deren Sohn Gottschalk und dessen Erben zwölf Malter Getreide, halb Roggen und halb Gerste Werdener Maß als Erbrente aus ihrem Gut zu Bardenscheid, zu Bredeney (Breyden-) und zu Hockelenkotten [-kolen ?]. Die Rente soll jährlich am 11. November auf Kosten der Verkäufer in die Stadt Werden geliefert werden. Sie haben vor dem Richter Johann von Titz und den Schöffen Bernt Buth, Herdt von Gruntenscheid, Dietrich Klepper, Anton Vridagh und Hermann imme Kelre im rechten gehegten Gericht zugesagt, daß die Käufer bei Nichtbezahlung der Rente einen Gerichtsboten nehmen können, der zwei oder drei von den genannten Gütern nach Wahl der Käufer beschlagnahmen und pfänden kann. Von der Pfändern kann so lange verkauft werden, bis die Käufer gut bezahlt sind. - Es siegeln Heinrich, der Abt Konrad von Gleichen als Lehnsherr, der Richter und die Schöffen. - Gegeven ... des nesten gudesdaghes na dem sonnendage Letare.