Kurfürst Philipp von der Pfalz ändert die von seinem Vetter und Vater Pfalzgraf Friedrich I. mit dem Pfarrer von Bretten, Jost Kesseler von Baden, geschlossene Kompetenz ab, weil die Inkorporation der Kapelle zu Germersheim "merkliche Arbeit" verursacht: Jost und seine Nachkommen erhalten den Zehnten und was zur Kirche gehört zu Eigen, für die vom Bischof und der Pfarrei abgeleiteten Rechte müssen sie jedoch jährlich dem Kaplan zu Germersheim 28 Gulden über den Keller zu Bretten zukommen lassen. Als Unterpfand dient die Kirche zu Bretten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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