Dekan und Kapitel der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten genehmigen auf Antrag der Eheleute Hagemans, ihrer Hofeshörigen unter Dorsten, deren Hofesgut mit 230 Reichstalern zu belasten, um damit die von den Vorfahren versetzten und gegen Hofesrecht abgesplissenen 7 Scheffel Landes wieder einzulösen, unter Vorbehalt der Wiederlöse, der Zahlung der Jahrzinse und der Hofesrechte. - Ankündigung des unten aufgedrückten Siegels ad causas und der Unterschrift des Sekretärs. Actum Xanten den 31. Octobris 1741.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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