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Ehevertrag zwischen Philipp Kämmerer von Worms gen. von Dalberg, Sohn des + Ritters Hans und seiner + Efr. Anna geb. von Helmstatt, und Bärbel, Tochter des Ritters Friedrich von Flörsheim und seiner Efr. Margarethe gen. von Randeck. Der Bräutigam habe seiner Braut 1200 Gulden nach Wittumsrecht als jährliche Gülte von 60 Gulden bewilligt, zahlbar in Gülten von 50 Gulden von Gf. Johann von Nassau auf dem Zoll zu Oberlahnstein und 21 Malter Korn zu Nordelsheim, ferner einen Witwensitz zu Worms oder Oppenheim. Die Braut soll von ihren Eltern 1200 Gulden an Ehesteuer mitbringen als jährliche Gülte von 60 Gulden, versichert durch genannte Summen vom kurtrierischen Zoll zu Boppard, einem Zehntanteil in der Gemarkung Oppenheim hinter der Burg, auf Gülten von Gütern zu Nierstein und Roxheim. Im Todesfall eines Ehepartners sind für die genannte verschiedenen Fälle, z. B. dass Kinder bzw. dass keine Kinder aus der Ehe hervorgehen sollten, über Wittum, Beisitz, Dritt-Teil, fahrendes Gut zu Dalberg und Kropsburg zugebrachtes und erworbenes Gut, dessen Weitervererbung, Erbabfindung und Wiederheirat der Efr. genannte Regelungen getroffen worden. Außerdem behalte Bärbel ihre Gerechtigkeiten an ihrem väterlichen und mütterlichen Erbteil, ausgenommen das fahrende Gut zu "Gontheim" (Gundheim ?) und "Welnstein" (Wöllstein ?). Z.: Friedrich Siegfried von Greiffenclau zu Vollrads; Weiprecht von Helmstadt d. Ä. ; Ritter Wolf Kämmerer von Worms gen. von Dalberg; Hans von Wolfskehlen

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