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Jeanne Frau von Münzesheim erklärt sich mit den in ihrem Ehevertrag mit Markgraf Friedrich VI. (vom 26. August 1676) ihr und ihren Kindern zugesicherten Vorteilen zufrieden und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche.
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Jeanne Frau von Münzesheim erklärt sich mit den in ihrem Ehevertrag mit Markgraf Friedrich VI. (vom 26. August 1676) ihr und ihren Kindern zugesicherten Vorteilen zufrieden und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche.