Katharina von der Dick, Witwe des Herrn Gerhard von Alpen (Alpem), macht bekannt, daß sie von dem Propst von Werden Bertold von Büren den Welderhof mit allem Zubehör erhalten hat. Nach ihrem Tod fällt der Hof an den Propst zurück, wenn nicht einer ihrer Erben den Hof wieder gewinnt. Wenn sich jemand findet, den den Hof wieder einlöst, der ja von dem + Friedrich von Helpenstein (-sten) versetzt worden ist, dann soll vor dem Propst oder einem von ihm entsandten Boten die Einlöse geschehen. Wenn der Schultheiß Katharinas stirbt, soll ein anderer an Stelle des Verstorbenen die Huldigung leisten. Sie wird dem Propst behilflich sein, seine Rechte aufrechtzuerhalten. - Es siegeln Katharina, Ritter Arnt von Kalkum (Calicheim) sowie die Brüder Konrad und Wilhelm von Kalkum. - Datum anno domini Mill. quadringentesimo tertio feria tercia post Letare.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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