Die Grafen Ludwig, Wolfgang Ernst, Friedrich Ludwig und Ernst von Löwenstein-Wertheim befehlen, dass in der Grafschaft Wertheim keiner die mit 6 und 21 gekennzeichneten oder mit 12 falsifizierten Dreibatzner und andere dergleichen Münzen einführen und als Dreibatzner oder Sechsbatzner ausgeben soll, sondern diese nur zu dem in Nürnberg und Frankfurt festgelegten Wert ausgegeben und eingenommen werden dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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