Hans Schwicker ("Schwycker") der Junge, und Veit Specklin, beide von Calw, dort im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg gefangen gehalten, weil sie nachts über die Stadtmauer ausgefallen und zur Magd eines ehrbaren Mannes eingestiegen waren, darauf das Fürstentum verlassen hatten und weil sie Urfehde gebrochen hatten (beide waren wegen einiger Streitsachen zu Calw im Turm gefangen gewesen; Hans Schwicker außerdem wegen einer Vertreibung zu Tübingen gefangen gehalten), schwören Urfehde.