Kurfürst Maximilian III. Joseph von Bayern bestätigt den Besitz aller Dorfschaften, die zur Hofmark des Klosters und zur Propstei gehören und die zugehörigen Freiheiten sowie die Niedergerichtsbarkeit für die Hofmarken Rohr und Willersdorf (Wihlerstorff). S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv