Broich.: Wilhelm Graf zu Limburg und Diederich zu Limburg, Gebrüder, reversieren sich, dass sie die Schlösser Limburg und Broich mit dem oversten Häuschen, Freiheiten und Festungen zu rechtem Mannlehen empfangen von Herrn Wilhelm von Jülich , Herzog zu dem Berg, davon sie des Herzogs, solange der lebt und nicht länger widersagte, Mann sein sollen und ihm getreu und hold sein, als ein Mann seinem Herrn von Lehens wegen schuldig ist zu sein, und ihre Erben und Nachkommen sollen von fortan, dieweil der Herzog lebt, demselben ermeldte Schlösser so oft es sich gebührt öffnen, von ihm zu rechtem Mannlehen empfangen und halten, seine unwidersagte Mannen sein Leben lang und nicht länger davon zu sein und zu bleiben, darauf sie auch ihme huldigen und Eide tun sollen, solang er lebt, auch getreu und hold zu sein, als ein Mann seinem Herrn von Lehns wegen schuldig ist zu tun, und wenn der Herzog verstorben ist, so soll dieser Brief keine Möge noch Macht mehr haben, und sie noch ihre Erben noch Nachkommen sollen als den des Herzogs Erben noch Nachkommen davon nicht mehr schuldig noch verbunden sein in keinerlei Weise. 2 Siegel.