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Hohenlohe gegen Comburg wegen Lienhardt Riegers, hohenlohischer Untertan zu Gaggstatt, mit Gült, Frohndienst, Schatzung und aller Obrigkeit Hohenlohe, mit Handlohn und Hauptrecht aber dem Stift Comburg unterworfenes Gut, das er gegen Hans Heinkhel, markgräflicher Untertan zu Rot, verkauft und deswegen von Comburg an den Verkäufer geforderter Handlohn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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