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Abt Wilhelm Spieß von Büllesheim und der Konvent zu Siegburg befreien die dortigen Schöffen von ihrem Schöffeneid, weil es wegen der übermäßigen Kosten des Schöffenessens unmöglich sei, genügend geeignete Schöffen zu finden, die bisherigen Schöffen aber durch ihren Schöffeneid zur Beibehaltung der alten Gewohnheit verpflichtet seien. D. auf Kreuzerfindung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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