Graf Diether v. Katzenelnbogen verkauft an Bürgermeister, Schöffen, Rat und Stadt Frankfurt 100 Gulden jährlicher Gülte für 1.000 Gulden, über die...
Vollständigen Titel anzeigen
107
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1372 Juli 8 (II) (A)
Ausf. Stadtarchiv Frankfurt, Rachtungen 513 mit Sg. - Etwa glz. Kopie, ebendort, Reichssachen Nachtr. 612 und Staatsarchiv Darmstadt, Arheilgen. - Transsumpt von 1439 Okt. 25, s. dort
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1372 ipsa die Kiliani.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Diether v. Katzenelnbogen verkauft an Bürgermeister, Schöffen, Rat und Stadt Frankfurt 100 Gulden jährlicher Gülte für 1.000 Gulden, über die er quittiert, und setzt dafür Dorf, Gericht, Leute und deren Güter zu Arheilgen zum Unterpfand. Er verpflichtet sich, die Zustimmung des Würzbürger :Bischofs, von dem Arheilgen, lehnsrührig ist, beizubringen. Wenn der Graf sein Bündnis mit der Stadt aufsagt, ohne ihr die 1.000 Gulden wiedergegeben zu haben, oder, wenn er sterben Sollte, seine Erben weder diese Verbindung aufrechterhalten noch die 1.000 Gulden zurückzahlen, dann müssen er oder sie der Stadt jährlich die 100 Gulden zwischen dem 8. und 29. September (zuschen unser frauwen dag der lesten und sant Michelddag] entrichten. Wenn das nicht geschieht, ist die Stadt befugt, Arheilgen so lange zu verkaufen, zu versetzen oder sonstwie zu veräußern, bis ihr die rückständige Gülte oder die 100 Gulden bezahlt werden
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 4v.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Teildruck: Baur, Hess. Urkk. I, 672.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Diether v. Katzenelnbogen verkauft an Bürgermeister, Schöffen, Rat und Stadt Frankfurt 100 Gulden jährlicher Gülte für 1.000 Gulden, über die er quittiert, und setzt dafür Dorf, Gericht, Leute und deren Güter zu Arheilgen zum Unterpfand. Er verpflichtet sich, die Zustimmung des Würzbürger :Bischofs, von dem Arheilgen, lehnsrührig ist, beizubringen. Wenn der Graf sein Bündnis mit der Stadt aufsagt, ohne ihr die 1.000 Gulden wiedergegeben zu haben, oder, wenn er sterben Sollte, seine Erben weder diese Verbindung aufrechterhalten noch die 1.000 Gulden zurückzahlen, dann müssen er oder sie der Stadt jährlich die 100 Gulden zwischen dem 8. und 29. September (zuschen unser frauwen dag der lesten und sant Michelddag] entrichten. Wenn das nicht geschieht, ist die Stadt befugt, Arheilgen so lange zu verkaufen, zu versetzen oder sonstwie zu veräußern, bis ihr die rückständige Gülte oder die 100 Gulden bezahlt werden
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 4v.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Teildruck: Baur, Hess. Urkk. I, 672.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ