König Heinrich erneuert und bestätigt Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Schöntal auf deren Bitten in Nachahmung seines Vorgängers Albrecht [I.] die inserierte Urkunde des verewigten Königs Heinrich (VII.), worin dieser das Kloster von allen ihm und den königlichen Amtsträgern schuldigen Abgaben befreite mit Ausnahme der Pflicht, durchreisende Boten des Königs wenn nötig zu beherbergen. Darüber hinaus legt er [wie schon Rudolf I. und Albrecht I.] fest, dass von Gütern, von denen keine Dienste und Abgaben verlangt wurden, bevor sie in die Hände der Brüder kamen, auch danach nichts verlangt werden darf, während solchermaßen belastete mit ihren Verpflichtungen an sie übergehen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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