Die Gebr. Hartmann und Gerhard Ulner von Dieburg bekunden, dass sie für ihren Vetter Ulrich Ulner von Dieburg einen Vertrag mit seiner Mutter Irmgart geb. Flach von Schwarzenberg, ihrer (der A.) Schwägerin, nachdem sie sich mit Wissen der A. mit Hartmann Beyer von Boppard, Burggf. zu Starkenburg, verheiratet hat, geschlossen haben. Die A. bekunden, dass zwischen beiden Parteien bestimmt worden sei, dass Irmgart ihren Teil am Werberger Gut, wie sie es mit Wilhelm Ulner von Dieburg bisher geteilt hat, behalten soll, ebenso den Nießnutz am halben Hof zu "Ulfeßheim''(Uelversheim) - für beide Güter werden Anteile des Ulrich sowie Erbfolge auch für die Geldgaben festgelegt - und u. a. 200 Gulden Morgengabe und 100 Gulden Abfindung für die anderen Güter. Zur Sicherung und Einhaltung der Verschreibung von Seiten des Ulner soll bei Vertragsbruch der Heiratsvertrag, den Irmgart von ihrem + Ehemann Philipp Ulner von Dieburg erhielt, beim Rat in Weinheim hinterlegt werden, erneut Geltung haben.

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