Albrecht von Sattelbogen, Richter zu Viehta, entscheidet im Rechtsstreit zwischen Abt Chunrad von Oberaltaich und ver Elein, ihrem Sohn Andre und Chunigunt von Veldaern, nach dem Tode ihrer Ehegatten Friedrich und Ludwig, wegen der Mündigkeit des Sohnes Andre, daß dieser wohl zu seinen Jahren gekommen sei und alle in die Hand des Abtes auf den Hof zu Veldaern für alle Zeiten Verzicht leisten müssen.