1499 Mai 23 (dornstag nach dem heiligen Pfingstag) - Mainz (zu sant Martins burg zu Mentz) Erzbischof Bertold von Mainz, Reichserzkanzler und Kurfürst, bestimmt auf Grund einer testamentarischen Verfügung des + Hans von Aschhausen zu Vormündern von dessen nachgeborenem Sohn Hans Jörg den Götz von Berlichingen und den Johann Fabri, mainzischer Keller zu Buchen; diese haben einen Diener in das Schloss Aschhausen zu bestellen, der für das Schloss, den Einzug der Gefälle und die Landwirtschaft verantwortlich ist. Der A. bevollmächtigt die Vormünder, sich mit ihm wegen der Verschreibung des + Hans von Aschhausen [vom 22. Feb. 1484; s. U 164] mit Anna von Aschhausen, Schwester des + Hans, wegen ihres väterlichen, mütterlichen und brüderlichen Erbes und mit der Witwe Margaretha von Aschhausen geb. von Berlichingen wegen der Verschreibung von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe zu vergleichen. Einigen sie sich mit der Schwester nicht, erhält diese ihr Erbteil. - Die nächsten Verwandten des Kindes, von Vaterseite Albrecht (Obrecht) Göler von Ravensburg zugleich im Namen seines Bruders Jörg Göler, von Mutterseite Philipp von Berlichingen, Mutterbruder des Kindes, und Neithard von Thüngen, geben ihre Zustimmung zu dieser Bevormundung. Siegler: 1) der A., 2) Albrecht Göler, 3) Philipp von Berlichingen und 4) Neithard von Thüngen Ausf. Perg. mit späteren Randvermerken zur Beleihung des Besitzes [1484] und zum Erbe der Schwester und der Mutter des + Hans - 4 Sg., 1. und 3. abg., 2. und 4. besch. - Rv.: Meintzisch Confirmation einer Vormundschafft ...; Vermerk: NB: Ist einerlei Forterung mit meiner noch lebenden Frauben Bem.: Laut Nachtrag im Findbuch von 1825 S. 47 am 21./22. März 1867 vom [Neben-]Archiv Mergentheim im [Haupt-]Staatsarchiv Stuttgart eingekommen. Prov.: Aschhausen, von