Abt Nikolaus, der Prior und der Konvent des Klosters Zwiefalten schließen mit dem edlen Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten zu Hettingen und Gammertingen einen Vertrag über den Austausch ihrer Leibeigenen, die auf spethischem, bzw. zwiefalfaltischem Gebiet wohnhaft sind. Die Leibeigenen, die dem Kloster Zwiefalten gehören, und in der Obrigkeit des Junkers Philipp Dietrich seßhaft sind, werden aus der bisherigen Leibeigenschaft entlassen und Philipp Dietrich und seinen Erben als Eigentum übergeben. Dagegen gibt der Junker alle seine Leibeigenen, die in der Obrigkeit des Klosters Zwiefalten wohnen, dem Kloster zu eigen. Die beiden Parteien vereinbaren Freizügigkeit zwischen ihren Hoheitsgebieten, doch soll der Abzug der Leibeigenen mit Wissen des Leibherrn geschehen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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