Abt Nikolaus, der Prior und der Konvent des Klosters Zwiefalten schließen mit dem edlen Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten zu Hettingen und Gammertingen einen Vertrag über den Austausch ihrer Leibeigenen, die auf spethischem, bzw. zwiefalfaltischem Gebiet wohnhaft sind. Die Leibeigenen, die dem Kloster Zwiefalten gehören, und in der Obrigkeit des Junkers Philipp Dietrich seßhaft sind, werden aus der bisherigen Leibeigenschaft entlassen und Philipp Dietrich und seinen Erben als Eigentum übergeben. Dagegen gibt der Junker alle seine Leibeigenen, die in der Obrigkeit des Klosters Zwiefalten wohnen, dem Kloster zu eigen. Die beiden Parteien vereinbaren Freizügigkeit zwischen ihren Hoheitsgebieten, doch soll der Abzug der Leibeigenen mit Wissen des Leibherrn geschehen
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Abt Nikolaus, der Prior und der Konvent des Klosters Zwiefalten schließen mit dem edlen Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten zu Hettingen und Gammertingen einen Vertrag über den Austausch ihrer Leibeigenen, die auf spethischem, bzw. zwiefalfaltischem Gebiet wohnhaft sind. Die Leibeigenen, die dem Kloster Zwiefalten gehören, und in der Obrigkeit des Junkers Philipp Dietrich seßhaft sind, werden aus der bisherigen Leibeigenschaft entlassen und Philipp Dietrich und seinen Erben als Eigentum übergeben. Dagegen gibt der Junker alle seine Leibeigenen, die in der Obrigkeit des Klosters Zwiefalten wohnen, dem Kloster zu eigen. Die beiden Parteien vereinbaren Freizügigkeit zwischen ihren Hoheitsgebieten, doch soll der Abzug der Leibeigenen mit Wissen des Leibherrn geschehen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 {43}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1562 April 27 (1562 April 27 (Montag nach St. Georgstag))
Urkunden
Siegler: Abt Nikolaus; Prior und Konvent von Zwiefalten; Philipp Dietrich Speth
Vermerke: Abschrift 17. Jh. in: Repert. VII, A 8 a Nr 1, S. 109 (Pak 3)
Vermerke: Abschrift 17. Jh. in: Repert. VII, A 8 a Nr 1, S. 109 (Pak 3)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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