6/27 [Nr. 12]: (D) 1700 Mai 21, Stuttgart (T) Hz. Eberhard Ludwig an die Univ.: Declaratio des Visitationsrezesses vom 20.1.1700 auf das Schreiben der Univ. vom 22.4.1700.
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UAT 6/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 9. Visitationen (1520-1792) >> Visitationes, Bd. III: Nr. 1-15
Enthält: 1) Der revidierte ordo studiorum wird gedruckt. Die Einwände der fac. :philos. werden abgelehnt, prof. (Matthäus) Hiller muss sich an die Kirchenordnung halten. Das Griechische ist nicht aus dem Neuen Testament, sondern aus den primis fontibus zu lernen. Hiller kann das Neue Testament in collegiis privatis nach dem Stil behandeln, da er meldet, daß er die Epistolas Paulinas nicht trivialiter tractire, soll er einige seiner lectiones publicas einschicken. Für die Stipendiaten gibt es Werke über das neutestamentliche Griechisch, z.B. Erasmus Schmid, Novi Testamenti Graeci..., Wittenberg 1638, und Salomon Glass, Philoogia sacra, und Griechisch wollen auch Nicht-Theologen lernen. Prof. (Johann Andreas) Hochstetter gibt, dem Rezeß folgend, Ethik nach Hornejo, der besser ist, als die magere tabula des Thomasius. Die Politik sollte ein aktiver Politiker behandeln.; 2) Der Bitte, die dies caniculares auch vormittags als Ferien zu behandeln, doch collegia, disputationes und ähnliches fortzusetzen, wird bis zur nächsten Visitation entsprochen, die Ostervakanz aber wird gestrichen.; 3) Ein theologisches System bietet (Johann Friedrich) König, Theologia positiva, aber difficil-philosophisch und inhaltlich mager. Einen Fingerzeig in umgekehrter Richtung bieten (Melchior) Nicolai, (Chrlstoph) Wölfflin, (Theodor) Thumm und die libri symbolici. (Matthias) Hafenreffer fehlt die accuratezza. Von den Reformierten rühmt man des (Samuel) Maresius Faßlichkeit, des (Daniel) Tilenus Feinheit, des Johann Braun Reichhaltigkeit und die Knappheit des (Johann Heinrich) Heidegger. Diesen wäre nachzueifern, die controversia de electione ist zu ignorieren. Die heutigen Streitigkeiten sind nach der Vorarbeit von Fecht-Rostock knapp zu behandeln. Dr. (Johann Christoph) Pfaff soll das System aufstellen. Jeder Artikel wird von der Fakultät zensiert, dann mit einem fähigen Stipendiaten als Respondenten publice disputiert und die gedruckte Disputation dem Konsistorium eingeschickt, welches auch über Typen und Form des Buches entscheidet. Später kann man an ein größeres Werk denken, wie das des (Franz) Turretini, in dem alle proff. theol. ord. die Thesen diffusius et polemice tractieren.; 4) Das Collegium Institutionum von prof. David Scheinemann (d.Ä.) soll sein Sohn (Dav. d.J.) revidieren und drucken. Dr. Ferdinand Christoph Harpprecht soll im Stil des Collegium (Wolfgang Adam) Lauterbachianum der ganzen Cursus Studiorum Academicorum in Jure zum Druck zusammenfassen, notfalls wird er entlastet. Die Wünsche wegen der Stipendien sind bis 24.7. den Visitatoren vorzulegen. Die Adjunktion zur Bibliothek und der Repetententisch für Schickard werden genehmigt. Über das Gesuch wegen des prof. hist. wird später entschieden. (257-272)
Akte
Visitationes, Bd. III: Nr. 1-15
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
06.06.2025, 18:59 MESZ
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- Ältere Universitätsregistratur (15.-19. Jh.) (Tektonik)
- Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) (Bestand)
- 9. Visitationen (1520-1792) (Gliederung)
- Visitationes, Bd. III: Nr. 1-15 (Archivale)