Detlev von Ahlefeldt gebietet den Krämern und Handelsleuten, die gekommen sind, zu dem Jahrmarkte zu Haseldorf ihre Waren feilzubieten, dass sie erst nach beendigtem Gottesdienste die Buden und Zelte öffnen sollen. d.d. Haselow, den 1. Monats Tag Maii Anno 1664.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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