Überlegungen zur Zusammenlegung verschiedener Dienststellen des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt: Band 1
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KreisA DADI, 202, 46
Organisations- und Aktenzeichen: Z/1
202 Personal
Personal >> 1 Organisation der Verwaltung >> Überlegungen zur Zusammenlegung verschiedener Dienststellen des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt
1996-2003
Enthält u.a.: Übersicht der für die Einrichtung einer gemeinsamen Dienststelle in Frage kommenden Aufgabenbereiche, 1997
Schreiben des Leiters der Hauptabteilung II von Borck an Landrat Dr. Hans-Joachim Klein zur Möglichkeit zur Zusammenlegung der Ämter für Ausbildungsförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt, 1997
Vorschlag von Oberbürgermeister Peter Benz zur Zusammenlegung der Versicherungsämter, 1996
Vermerk des Leiters der Hauptabteilung II von Borck zu finanziellen Einsparmöglichkeiten bei einer Zusammenlegung der Ausgleichsämter des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt, 1996
Vermerk des Leiters der Abteilung II/3 Ausgleichsamt Dries zu einer Änderung der Organisation und der Geschäftsverteilung seiner Abteilung, 1996
Angebot von Oberbürgermeister Peter Benz an Landrat Dr. Hans-Joachim Klein zur Zusammenlegung der Ausgleichsämter des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt, 1996
Bitte von Oberbürgermeister Peter Benz an Landrat Dr. Hans-Joachim Klein um Nennung eines Ansprechpartners in der Kreisverwaltung für Gespräche über die Zusammenlegung der Zulassungsstellen des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt, 1996
Schreiben des Leiters der Hauptabteilung II von Borck an Landrat Dr. Hans-Joachim Klein zur Möglichkeit zur Zusammenlegung der Ämter für Ausbildungsförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt, 1997
Vorschlag von Oberbürgermeister Peter Benz zur Zusammenlegung der Versicherungsämter, 1996
Vermerk des Leiters der Hauptabteilung II von Borck zu finanziellen Einsparmöglichkeiten bei einer Zusammenlegung der Ausgleichsämter des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt, 1996
Vermerk des Leiters der Abteilung II/3 Ausgleichsamt Dries zu einer Änderung der Organisation und der Geschäftsverteilung seiner Abteilung, 1996
Angebot von Oberbürgermeister Peter Benz an Landrat Dr. Hans-Joachim Klein zur Zusammenlegung der Ausgleichsämter des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt, 1996
Bitte von Oberbürgermeister Peter Benz an Landrat Dr. Hans-Joachim Klein um Nennung eines Ansprechpartners in der Kreisverwaltung für Gespräche über die Zusammenlegung der Zulassungsstellen des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt, 1996
Sachakte
Zugangsbeschränkungen: Gesperrt bis 2033
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
02.12.2025, 08:42 MEZ
Hierarchie
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- A Amtliches Schriftgut (Tektonik)
- A.3 Landkreis Darmstadt-Dieburg (Tektonik)
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- 1 Organisation der Verwaltung (Gliederung)
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