Jakob von Rollingen (Ruldingen), Herr zu Dagstuhl (Dagestul), bekundet, wegen seiner Klagen und Forderungen wegen Johann Grafen zu Sp. durch Vermittlung des Ritters Johann Boos von Waldeck (-ecke) und des Knappen Jakob (Jeckel) Bornbach von Lichtenberg gesühnt worden zu sein. Der Graf sollte ihm an dieser Messe einen Hengst geben; das ist geschehen. Jakob erklärt sich für zufriedengestellt bis zu diesem Tag und sagt den Grafen von dem Hengst und allen anderen Forderungen los. Siegel des Ausstellers.