Hans Weber zu Baienfurt verkauft Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, für 410 fl Landswährung Haus und Garten in Baienfurt. Anrainer sind Hans Schatz und Georg Stotz, Simon Mayr und die Landstraße. Verkauft werden ferner folgende Liegenschaften: ein Krautland zu Baienfurt zwischen den Gütern des Klosters Baindt und Hans Wetzels, das an Martin Frey und die Ach grenzt; ein Hanfländlein zwischen Gütern des Klosters Weingarten und Hans Speidlers, das an Christian Reinegg und den Hanfboden des Georg Stotz grenzt; ein Hanfländlein zwischen den Ländern Paulin Bendels und des Klosters Baindt, das an die Äcker des Klosters Weingarten und die gemeine Straße grenzt; ein Hanfländlein samt einem Wiesflecklein zwischen den Ländern des Klosters Baindt und Matheis Strempfels, das an das Ackerfeld des Klosters Weingarten und an die Gemeinde (Allmende) grenzt; ein Hanfländlein in der "Vornenspurg", das an die Gemeinde Baienfurt und die Ach grenzt; ein Hölzlein in der "Vornenspurg" zwischen den Hölzlein des Paulin Bendel und Georg Stotz, das an die Ach und das Köpfinger Feld grenzt. Die Grundstücke sind mit folgenden Zinsen und Abgaben belastet: 4 Streichen Vogthafer für das Kloster Weingarten, 5 x 1 h an die Landvogtei Schwaben wegen des Humpiswalds, 1 ß d Zins für die Pfarrkirche Unserer lieben Frau in Altdorf. Der Landvogtei in Schwaben werden die gewöhnliche Reise, Steuer und andere "underthonliche dienstbarkheiten" vorbehalten, ferner Sterbfallabgaben ("fähl und gläß") "und das ainiche leibaigne leuth darauf wonen sollen".
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Hans Weber zu Baienfurt verkauft Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, für 410 fl Landswährung Haus und Garten in Baienfurt. Anrainer sind Hans Schatz und Georg Stotz, Simon Mayr und die Landstraße. Verkauft werden ferner folgende Liegenschaften: ein Krautland zu Baienfurt zwischen den Gütern des Klosters Baindt und Hans Wetzels, das an Martin Frey und die Ach grenzt; ein Hanfländlein zwischen Gütern des Klosters Weingarten und Hans Speidlers, das an Christian Reinegg und den Hanfboden des Georg Stotz grenzt; ein Hanfländlein zwischen den Ländern Paulin Bendels und des Klosters Baindt, das an die Äcker des Klosters Weingarten und die gemeine Straße grenzt; ein Hanfländlein samt einem Wiesflecklein zwischen den Ländern des Klosters Baindt und Matheis Strempfels, das an das Ackerfeld des Klosters Weingarten und an die Gemeinde (Allmende) grenzt; ein Hanfländlein in der "Vornenspurg", das an die Gemeinde Baienfurt und die Ach grenzt; ein Hölzlein in der "Vornenspurg" zwischen den Hölzlein des Paulin Bendel und Georg Stotz, das an die Ach und das Köpfinger Feld grenzt. Die Grundstücke sind mit folgenden Zinsen und Abgaben belastet: 4 Streichen Vogthafer für das Kloster Weingarten, 5 x 1 h an die Landvogtei Schwaben wegen des Humpiswalds, 1 ß d Zins für die Pfarrkirche Unserer lieben Frau in Altdorf. Der Landvogtei in Schwaben werden die gewöhnliche Reise, Steuer und andere "underthonliche dienstbarkheiten" vorbehalten, ferner Sterbfallabgaben ("fähl und gläß") "und das ainiche leibaigne leuth darauf wonen sollen".
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1982
fasc. 008 n. 01
03116
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 17. Jahrhundert
1617 Juni 11 (den ailften tag monaths Junii)
26,6 x 36,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Weber zu Baienfurt
Empfänger: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten
Siegler: Georg Fugger, Landvogt von Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. in Holzkapsel
Empfänger: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten
Siegler: Georg Fugger, Landvogt von Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. in Holzkapsel
Bendel, Paul
Frey, Martin
Mayr, Simon
Reinegg, Christian
Schatz, Hans
Speidler, Hans
Stotz, Georg
Strempfel, Matheis
Weber, Hans
Wegelin, Georg; Abt von Weingarten
Wetzel, Hans
Ach = Wolfegger Ach, Fluß
Altdorf = Weingarten RV; Pfarrkirche
Baienfurt RV
Baienfurt RV; Allmende
Baienfurt RV; Einwohner
Baienfurt RV; Flurstücke
Baindt RV; Frauenkloster
Köpfingen : Baienfurt RV
Schwaben, Landvogtei; Landvogt
Weingarten RV; Kloster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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