Leonhart Swalenbergh und Friedrich Meinders, beide Kanoniker der Kollegiatkirche St. Cassius in Bonn, Kommissare des Dekans und Kapitels von St. Cassius, haben Dietherich Gemoltz, den langjährigen Halfen des Kapitelshofs zu Buschdorf (Burstorff), aufgefordert, alle ihm bekannten Güter, Rechte, Einkünfte und Ausgaben des Hofes zu bezeichnen, damit sie nach seinem Ableben nicht etwa vergessen werden möchten, so als ob er darüber vor Gericht unter Eid aussagen müsste. Der Halfmann antwortete, er sei dies schuldig und dazu jederzeit und allerorten, auch vor Gericht, bereit. Also zählte er alle Erbgüter, Wingerte, Zehnten, Weinpachten, Einnahmen und Ausgaben auf, so wie er den Hof in Pacht hat. Zuerst die Erbgüter und Länderei des ersten Gewanns: 20 Morgen Artland zu Buschdorf an der Burg, schießen auf das Land des Kapitels von St. Maria im Kapitol (sent Mergen) in Köln, 4 davon sind zehntfrei, diese schießen auf den Hersel-Weg, 3 zehnten in den großen Zehnten zu Hersel (-ll), die übrigen 13 zahlen den Domherren in Köln und dem Konvent in Graurheindorf (Graenn Rindorff) Zehnten; ferner 10 Morgen, die rheinwärts auf die vorgenannten 20 Morgen schießen, liegen zwischen den Deutschherren von Maastricht (Mas-) und Scheiffer Johann zu Hersel, zahlen in den großen Zehnten zu Hersel; ferner 4 Morgen Artland im Buschdorfer Feld am Hersel-Weg, gelegen zwischen Junker Spies (Speiß) von Schweinheim (Swein-) und dem Pastor zu Hersel, zahlen den Domherren von Köln Zehnten; ferner 1 Morgen Artland zwischen jenem Spies und Peschenn Hentz, ist zehntfrei; ferner 1 Morgen Land gen. am Lohe feldt zwischen den Deutschherren von Maastricht und Johann Nagell, auch zehntfrei; ferner 18 Morgen Artland im Buschdorfer Feld zwischen den Deutschherren von Maastricht nach Alfter (Alffter) hin und Junker Spies nach Bonn zu, davon sind 6, nach Bornheim (-hem) zu gelegen, zehntfrei, die anderen 12 zahlen den Domherren von Köln Zehnten; ferner 5 Morgen im Buschdorfer Feld zwischen dem Konvent von Graurheindorf nach Köln hin und den Herren von St. Johann und Cordula in Köln nach Bonn hin, zahlen den Domherren zu Köln Zehnten; ferner 3 Morgen Artland, bergwärts sind die Rheindorfer Gasse und die Herren von St. Cassius und zum Rhein hin die Herren von Maastricht gelegen, schießen auf die Wingerte, sind zehntfrei; ferner 9 Viertel am Fahrweg zwischen den Domherren von Köln kölnwärts und den Deutschherren von Maastricht bonnwärts, sind zehntfrei; ferner 3 Viertel im selben Feld zwischen dem Konvent von Graurheindorf bonnwärts und den Kölner Domherren kölnwärts, sind zehntfrei; ferner 5 Viertel am Weißen Stein zwischen den Domherren von Köln kölnwärts und den Deutschherren von Maastricht anderseits, sind zehntfrei; ferner 3 Viertel im selben Feld zwischen Kurstgen Moll zu Hersel kölnwärts und dem Kapitel von St. Maria im Kapitol in Köln bonnwärts, sind zehntfrei; ferner 4 Morgen am Rheindorfer Weg zwischen den Jungfrauen [von Graurheindorf] und den Johannitern in Köln, sie zahlen den halben Zehnten dem Konvent von Graurheindorf; ferner 3 Viertel an der Straße zwischen dem Konvent von Rheindorf und dem Junker Landskron (Lantzkroen) bonnwärts, sind zehntfrei; ferner 9 Viertel im Hersel-Feld zwischen den Domherren [von Köln] kölnwärts und dem Herseler Kirchenland, zahlen Zehnten in den großen Zehnten zu Hersel; ferner 1 Morgen im Hersel-Feld neben den Domherren von Köln buschwärts, zahlt dem Pastor von Graurheindorf Zehnten. - Es folgen die zum Hof gehörigen Erbgüter im zweiten Gewann: 4 Morgen Artland im Hersel-Feld zwischen den Deutschherren von Maastricht rheinwärts und dem Pastor von Hersel, zehntpflichtig in den großen Zehnten zu Hersel; ferner 3 Morgen an der groisser Mar zwischen Junker Spies von Schweinheim rheinwärts und den Deutschherren von Maastricht bergwärts, zehntpflichtig in den großen Zehnten zu Hersel; ferner 1 Morgen am Bornheimer (Bornemher) Weg im Hersel-Feld zwischen den Deutschherren von Maastricht bonnwärts und dem Pastor von Hersel kölnwärts, zehntpflichtig in den großen Zehnten zu Hersel; ferner 4 Morgen zu Hersel am Dorf zwischen den Domherren von Köln bonnwärts und den Deutschherren von Maastricht kölnwärts, sind zehntfrei; ferner 10 Morgen im Buschdorfer Feld zwischen den Herren von Maastricht und den Domherren von Köln kölnwärts, stoßen auf die Straße, 3 Morgen davon, die auf die Wingerte stoßen, sind zehntfrei, 4 Morgen zahlen dem Konvent von Rheindorf Zehnten, die übrigen den Domherren von Köln; ferner 1 Morgen am Clais zu Buschdorf und bei den Jungfrauen von Rheindorf rheinwärts, ist zehntfrei; ferner 1/2 Morgen zwischen denselben Jungfrauen rheinwärts und dem Busch, ist zehntfrei; ferner 3 Viertel im Buschdorfer Feld zwischen den Deutschherren von Maastricht rheinwärts und den Domherren von Köln bergwärts, sind zehntfrei; ferner 4 1/2 Morgen im Buschdorfer Feld zwischen dem Konvent von Rheindorf kölnwärts und den Domherren von Köln bonnwärts, davon zahlen 2 Morgen den Domherren Zehnten, die übrigen sind zehntfrei; ferner 1/2 Morgen am Pauwelß acker zwischen den Deutschherren von Maastricht und den Domherren kölnwärts, ist zehntfrei; ferner 5 1/2 Morgen am Pauwelß acker zwischen den Deutschherren von Maastricht rheinwärts und den Jungfrauen von Rheindorf , davon zahlen 4 Morgen den Domherren von Köln und 1 1/2 Morgen dem Gotteshaus zu Rheindorf Zehnten; ferner 1 Morgen Artland zwischen den Johannitern von Köln bergwärts und den Deutschherren von Maastricht rheinwärts, zahlt den Jungfrauen von Graurheindorf Zehnten; ferner 2 1/2 Morgen Artland im Deel wege zwischen dem Konvent von Graurheindorf bergwärts und dem Kapitel von St. Maria im Kapitol in Köln rheinwärts, sind zehntfrei; ferner 2 1/2 Morgen Artland gen. Hammer zwischen den Deutschherren von Maastricht rheinwärts und dem Kapitel von St. Maria im Kapitol bergwärts, sind auch zehntfrei; ferner 1 Morgen am Bonner Feld zwischen dem Halfen Dietherich rheinwärts und dem alten Beseher zu Bonn, zahlt den Domherren von Bonn und dem Kapitel zu Dietkirchen Zehnten; ferner 1 1/2 Morgen im Bonner Bann zwischen Schopart von Buschdorf und dem alten Beseher kölnwärts, sind zehntfrei; ferner 3 Morgen im Buschdorfer Feld gen. der Kum acker zwischen Land des Bonner Besehers und des Halfen Kurstgen zu Üdorf (Vdorff) kölnwärts, sind zehntfrei; ferner 4 Morgen im Buschdorfer Feld zwischen den Deutschherren von Maastricht kölnwärts und Henrich Beyer zu Buschdorf und seinen Erben bonnwärts, zahlen den Domherren von Köln Zehnten; ferner 1 1/2 Morgen im Buschdorfer Feld zwischen dem Gotteshaus von Graurheindorf bergwärts und dem Halfen Dietherich rheinwärts, sind zehntfrei; ferner 11 Morgen Artland auf Dransdorfer (Dranßtorffer) Tal zwischen dem Konvent zu Graurheindorf und Junker Spies bergwärts, sind zehntfrei; ferner 2 1/2 Morgen im Buschdorfer Feld zwischen den Deutschherren von Maastricht kölnwärts und Adam, dem Halfen zu Buschdorf, zahlen den Domherren von Köln Zehnten; ferner 3 1/2 Viertel im Buschdorfer Feld zwischen dem Konvent von Rheindorf rheinwärts und den Deutschherren von Maastricht, sind zehntfrei; ferner 3 Morgen Artland im selben Feld zwischen den Herren von Maastricht bonnwärts und Junker Spies, zahlen den Jungfrauen von Graurheindorf Zehnten; ferner 1/2 Morgen zwischen den Deutschherren von Maastricht bonnwärts und Junker Spies kölnwärts, ist zehntfrei; ferner 7 Viertel Land im Dransdorfer Feld zwischen Junker Spies bonnwärts und dem Gotteshaus Rheindorf kölnwärts, sind zehntfrei; ferner 1 1/2 Morgen Artland am Dransdorfer Weg zwischen dem Gotteshaus Rheindorf und dem Halfen Dietherich, sind zehntfrei; ferner etwa 3 Viertel am Sand im Dransdorfer Feld zwischen Junker Zweiffels (Zwiuels) Erben und Wilhem Bruck zu Bonn, zahlen dem Junker Johann Schall (-n) von Morenhoven (Morrenhoeuen) Zehnten. - Es folgen die Erbgüter im dritten Gewann: 2 Morgen Artland im Buschdorfer Feld zwischen dem Kapitel von St. Maria im Kapitol in Köln kölnwärts und Junker Spies von Schweinheim bonnwärts, der eine, gelegen zum Dorf hin längs dem Kapitel, ist zehntfrei, der andere längs dem Junker zahlt dem Gotteshaus Rheindorf Zehnten; ferner 4 Morgen im selben Feld zwischen den Jungfrauen von Rheindorf kölnwärts und den Deutschherren, sind zehntfrei; ferner 1 Viertel im Buschdorfer Feld zwischen dem Konvent zu Rheindorf bergwärts und den Deutschherren von Maastricht rheinwärts, ist zehntpflichtig; ferner 1 Morgen im Buschdorfer Feld zwischen dem Kapitel von St. Maria im Kapitol in Köln rheinwärts und dem Gotteshaus Graurheindorf, ist zehntfrei; ferner 5 Morgen im selben Feld zwischen den Deutschherren von Maastricht bonnwärts und dem Konvent von Graurheindorf kölnwärts, 3 1/2 Morgen zwischen dem Gotteshaus Graurheindorf sind zehntfrei, die übrigen zahlen den Domherren zu Köln Zehnten; ferner 3 Morgen zwischen dem Kapitel von St. Maria im Kapitol rheinwärts und den Deutschherren von Maastricht bergwärts, sind zehntfrei; ferner 2 1/2 Morgen zwischen den Johannitern von Köln bonnwärts und den Deutschherren von Maastricht, zahlen den Domherren von Köln Zehnten; ferner 5 Viertel im Buschdorfer Feld zwischen den Deutschherren von Maastricht bonnwärts und dem Konvent zu Graurheindorf, sind zehntfrei; ferner 6 Morgen im selben Feld zwischen dem Gotteshaus von Rheindorf kölnwärts und Junker Spies von Schweinheim bonnwärts, sind zehntfrei; ferner 8 Morgen zwischen Junker Zweiffels Erben von Dransdorf und Junker Spies bonnwärts, zahlen dem Gotteshaus Graurheindorf den halben Zehnten; ferner 1 Morgen im Buschdorfer Feld zwischen demselben Gotteshaus und Junker Spies bonnwärts, ist zehntfrei; ferner 4 Morgen am Sand zwischen dem Halfen Dietherich kölnwärts und den Deutschherren von Maastricht, zahlen dem Junker Johann Schall (-en) Zehnten; ferner 3 Morgen am Sand zwischen den Deutschherren von Maastricht auf beiden Seiten, sind zehntfrei; ferner 1/2 Morgen Land zwischen dem Heuwiesenweg und Hans von Dransdorf bonnwärts, ist zehntfrei; ferner 1 1/2 Morgen zwischen Junker Spies, sind zehntfrei; ferner 2 Morgen im Buschdorfer Feld zwischen Junker Zweiffels Erben zu Dransdorf rheinwärts, dem Halfen Dietherich bergwärts und dem Kapitel von St. Maria im Kapitol zu Köln bonnwärts, sind zehntfrei; ferner 3 Viertel im selben Feld zwischen den Zweiffels-Erben rheinwärts und dem Halfen Kurstgen zu Üdorf bergwärts, sind zehntfrei; ferner 4 Morgen zwischen dem Konvent von Graurheindorf rheinwärts und den Deutschherren von Maastricht bergwärts, sind zehntfrei; ferner 7 Viertel zwischen den Zweiffels-Erben bonnwärts und Schopart von Buschdorf kölnwärts, zahlen dem Konvent zu Graurheindorf Zehnten; ferner 2 Morgen Artland zwischen den Deutschherren von Maastricht zu beiden Seiten, sind zehntfrei; ferner 3 Viertel zwischen den Johannitern von Köln rheinwärts und den Deutschherren von Maastricht bergwärts, sind zehntfrei; ferner 11 Morgen zwischen denselben Deutschherren, 2 Morgen zahlen dem Gotteshaus Graurheindorf Zehnten, 9 sind zu Alfter und Hersel zehntpflichtig; ferner 11 Viertel am Lohe feldt zwischen den Deutschherren von Maastricht kölnwärts und Junker Spies bonnwärts, zahlen den Domherren von Köln Zehnten; ferner 5 Viertel gen. dat Schilt zwischen den Deutschherren von Maastricht kölnwärts und Junker Spies bonnwärts, sind zehntfrei; ferner 3 Morgen zwischen dem Konvent von Graurheindorf bergwärts und Junker Spies rheinwärts, sind zehntfrei; ferner 11 Viertel Land im Hersel-Feld zwischen dem Pastor von Hersel kölnwärts und Herseler Kirchenland, zahlen demselben Pastor und dem Gotteshaus Rheindorf Zehnten; ferner 1 Morgen im Hersel-Feld zwischen Winterß Peter bonnwärts und Hermann, dem Wirt daselbst, kölnwärts, zahlt dem Pastor zu Hersel Zehnten; ferner 1 Morgen im selben Feld zwischen Maissen kinder zu Hersel bonnwärts und dem Halfen Kurstgen zu Üdorf kölnwärts, zahlt dem Pastor zu Hersel Zehnten; ferner 3 Viertel im Hersel-Feld zwischen den Domherren von Köln und der Breuwersche zu Widdig (Widdich), sind zehntpflichtig; ferner 1/2 Pint Land zwischen den Johannitern kölnwärts und Junker Spies bonnwärts; ferner 1 Morgen im Bornheimer Feld rheinwärts neben den Domherren von Köln, zahlt Zehnten zu Bornheim; ferner 1 Morgen im selben Feld zwischen dem Abt von Heisterbach zu Bornheim hin und Slympgen von Bornheim anderseits, zahlt Zehnten zu Bornheim; ferner 14 Morgen im Bornheimer Feld zwischen den Deutschherren von Maastricht rheinwärts und dem Abt von Heisterbach kölnwärts, zahlen Zehnten in den großen Zehnten zu Hersel. - Nun folgen die zum Hof gehörigen Wingerte: 2 Morgen in der Bitzen zwischen dem Halfen Dietherich bonnwärts und den Johannitern rheinwärts, zahlen Zehnten den Domherren von Köln und dem Gotteshaus Rheindorf; ferner 3 Viertel in der Hostart hinter der Scheuer zwischen Junker Spies zu beiden Seiten, sind zehntfrei; ferner 3 Viertel in der Putzflaichten zwischen dem Kapitel von St. Cassius bonnwärts und den Johannitern, sind zehntfrei; ferner 1/2 Morgen gen. die Henne zwischen Simon Kolff und dem Halfen Dietherich, ist zehntfrei. - Es folgen die Weinzehnten gen. Feldzehnten, die Gillis gass hinauf an der Oberseite und längs des Felds, bzw. die Weinpachten, die die nachgenannten Wingerte jährlich in den Hof entrichten: Kunnen Peter zahlt von 1/2 Viertel Zehnten; ebenso Theis an der Iffen von 3 Pinten; ebenso Neitgen Vaissen Scheuwnn von 1/2 Viertel; ebenso Kurstgen, der Halfe von Üdorf, von 1 Viertel im Kuytz; ebenso Wirtz Jen von 1 Viertel; ebenso Vaiß an der Kirchen von 3 Pinten; ebenso Jamman [?] an der Kirchen von 1 Pinte; ebenso Id Jen von 1 1/2 Viertel; ebenso Ploich Johann von 2 1/2 Pinten; ebenso Lambert Bernhartz soen von 1/2 Viertel; ebenso Morsges Kinder von 1/2 Morgen; ebenso Junker Lutzerath (Lutzerraidt) von 1 Viertel hinter dem Haus des Wirts Hermann; Peter Mullenkauen entrichtet von 1 1/2 Viertel Wingert gen. der Grop 1 Tonne Pachtwein; Vaissen Jen zahlt von 1 Pinte Wingert 10 Quart Wein; Theis an der Iffen und Vaiss an der Kirchen geben von 2 Pinten 20 Quart Wein; Hermann der Wirt zahlt jährlich von seiner Hofstatt 1/2 Ahm Wein. - Außerdem hat das Kapitel von St. Cassius den 4. Teil am großen Zehnten zu Hersel an Frucht und Wein, also erhält es von jeweils 5 Maltern 1 Sümber. Ferner hat das Kapitel Anteil am wolffart-Zehnten, nämlich ein Drittel an 2 Vierteln, sooft dies in der Aufteilung des Zehnten eintritt. - Schließlich hat der Halfe Dietherich bekannt, dass er von wegen des Kapitels aus dem Pachthof jährlich folgendes auszuzahlen hat: Das Kapitel muss ein Falltor an dem Hof instand halten, dem Offermann zu Graurheindorf jährlich 6 Korngarben geben, den Schützen zu Buschdorf zur Ernte 6 Paar Korn- und Hafergarben geben, 1 Sümber Korn für Brotspende am 1. Mai jährlich in Hersel liefern, jeweils am Sonntag nach Martinstag den Domherren von Köln auf ihren Hof zu Rheindorf 11 1/2 Schilling zahlen, den Deutschherren von Maastricht jeweils am selben Tag 3 Sester Weizen und 7 Schilling entrichten, dem Konvent zu Graurheindorf jährlich am Martinstag [11. November] 4 Kapaune und 3 Schilling geben und schließlich den Johannitern in Köln auf ihren Wingertshof zu Buschdorf jährlich am Martinstag 6 Mark, 3 Hühner und 9 Heller entrichten. - Instrumentierungsbegehren der beiden Kommissare. - Zeugen: Johann Schopart, Johann Heumer, Lentz, des Halfen Dietherichs Sohn, und Johann Wreidt, Bürger zu Bonn. ... 1553 in der eilffter indictionn gnant Romer zinß zall uff sambstagh denn funffzehentenn tagh des monatz Aprill ... gehandelt unnd gescheidt im hoff zu Burstorff gelegenn ...

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view