1674 April 25 – Die Kanzlei vermittelt einen Doppelvergleich: (1) zwischen Otto Kaspar von Kobrink zu Daren und Heinrich Engelbert von Langen zu Sögeln als nächsten Anverwandten und Descendenten derer von Aßwede zu Arkenstedde einerseits und Hermann Eberhard von Dinklage zu Schulenburg andererseits wegen Vogts und Lubberts Erbe zu Bottrup und Bulthaupts Erbe zu Wierpen Kirchspiels Menslage und des Zehnten von Lüddings Erbe zu Vehs; von Dinklage läßt die genannten Besitzungen frei gegen Zahlung von 400 Reichsthalern; (2) zwischen dem Oberstleutnant p.p. Joachim von Böselager zu Eggermühlen und Grumsmühlen einerseits und Hermann Eberhard von Dinklage zu Schulenburg, seinem Bruder Hermann von Dinklage zu Stockum und seinem Sohne Hermann von Dinklage zu Schulenburg andererseits; danach erhält von Böselager Lampen Erbe zu Bottrup, Kirchspiel Menslage, Fonts Kotten im selben Kirchspiel, Alberts zu Bassum Erbe im Kirchspiel Ankum und Trinen Johans Erbe zu Hekese Kirchspiels Ankum. – Original mit Unterschriften; Siegel abgenommen.