Hans Adam vom Stain zu Jettingen, Ritter usw., Peter von Hohenegg ("Hochneckh") zu "Fülseckh", Dietrich von Rot zu Rieden, Vögte und Pfleger der Söhne des verstorbenen Bernhard vom Stain zu Emerkingen, sowie Hans Jacob vom Stain zu Emerkingen vergleichen sich mit Bürgermeister und Rat der Stadt Munderkingen als Vertreter der Stadt über Untergang, Hoch- und Niedergericht, Frevel, Strafen und Bußen über bestimmte näher beschriebene Grundstücke, die der Stadt Munderkingen gehören. Als Tädingsleute fungieren Marquart von Schwendi zu Schaffhausen, Bernhard Renner zu Granheim, Dionys Velber und Jakob Schmid, beide Bürger zu Biberach, die nach einem Lokaltermin folgende Abmachungen getroffen haben: Die von Emerkingen und die von Munderkingen sollen, wenn notwendig, einen gemeinsamen Untergangstermin festsetzen und das Hoch- und Niedergericht, Frevel, Strafen und Bußen miteinander haben. Wegen des Viehtriebs und des Waidgangs soll es wie bisher bleiben. Beide Parteien sollen künftig gutnachbarlich miteinander verkehren. Die Parteien stimmen zu.
Vollständigen Titel anzeigen
Hans Adam vom Stain zu Jettingen, Ritter usw., Peter von Hohenegg ("Hochneckh") zu "Fülseckh", Dietrich von Rot zu Rieden, Vögte und Pfleger der Söhne des verstorbenen Bernhard vom Stain zu Emerkingen, sowie Hans Jacob vom Stain zu Emerkingen vergleichen sich mit Bürgermeister und Rat der Stadt Munderkingen als Vertreter der Stadt über Untergang, Hoch- und Niedergericht, Frevel, Strafen und Bußen über bestimmte näher beschriebene Grundstücke, die der Stadt Munderkingen gehören. Als Tädingsleute fungieren Marquart von Schwendi zu Schaffhausen, Bernhard Renner zu Granheim, Dionys Velber und Jakob Schmid, beide Bürger zu Biberach, die nach einem Lokaltermin folgende Abmachungen getroffen haben: Die von Emerkingen und die von Munderkingen sollen, wenn notwendig, einen gemeinsamen Untergangstermin festsetzen und das Hoch- und Niedergericht, Frevel, Strafen und Bußen miteinander haben. Wegen des Viehtriebs und des Waidgangs soll es wie bisher bleiben. Beide Parteien sollen künftig gutnachbarlich miteinander verkehren. Die Parteien stimmen zu.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 U 178
Oberamt Ehingen Nr. 95
B 59 Bü 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf
Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf >> Urkunden
1545 März 18
Urkunden
Siegler: Sr. auf Bitten beider Parteien: Tädingsleute.
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: aufgedr. Lacksg. der Landvogtei Schwaben u. der Gräflich Stadionschen Kanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschriften des Registrators (der Landvogtei) Jacob Niclas Welz u. des Obervogts (der Gf. v. Stadion) Franz Anthoni E
Besonderheiten: 1 Pap.heft, 11 S.
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: aufgedr. Lacksg. der Landvogtei Schwaben u. der Gräflich Stadionschen Kanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschriften des Registrators (der Landvogtei) Jacob Niclas Welz u. des Obervogts (der Gf. v. Stadion) Franz Anthoni E
Besonderheiten: 1 Pap.heft, 11 S.
Eisenreich, Franz Anthoni, Obervogt
Hohenegg, Peter von
Renner, Bernhard
Rot(t) (zu Rieden), Dietrich von
Schmid, Jakob
Schwendi, Marquard von
Stain zu Emerkingen, Bernhard von
Stain zu Emerkingen, Hans Jakob von
Stain zu Jettingen, Hans Adam von
Velber, Dionys; Stadtamman, Biberach
Welz, Jakob Niklas; Registrator
"Fülseckh", Lage unbek.
Biberach an der Riß BC
Emerkingen UL
Göffingen : Unlingen BC
Granheim : Ehingen (Donau) UL
Jettingen : Jettingen-Scheppach GZ
Munderkingen UL
Munderkingen UL; Bürgermeister
Munderkingen UL; Rat
Rieden an der Kötz : Ichenhausen GZ
Schaffhausen [CH]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ