Anspruch auf Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Da die Vorakten fehlen, ist der Steitgegenstand nicht ersichtlich.
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AA 0627, 1821 - F 564/2472
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1553-1554 (1553-1555)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter Fürstenberg (Vorstenberg), Ratsherr in Köln Beklagter: Franz von Hatzfeldt und Konsorten: Georg von Hatzfeldt, Domdechant zu Münster, die Gebrüder Werner und Daem von Hatzfeldt, Herren zu Wildenburg und Weisweiler, die Gebrüder Hermann und Georg von Hatzfeldt Prokuratoren (Kl.): Dr. Alexander Rebsteck 1553 - Dr. Heinrich Burchart 1553 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Ludwig Ziegler [1550] 1553 - Dr. Johann Deschler [1550] 1553 - Dr. Michael Mack [1550] 1553 - Dr. Heinrich Burckart [1550] 1553 - Dr. Martin Weiß [1550] 1553 - Dr. Michael von Kaden 1554 - Dr. Melchior Schwartzberg 1554 - Dr. Alexander Rebsteck 1554 - Lic. Adam Wolff 1554 - Lic. Mauritius Breunlin (hier: Breumelen) 1554 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Nicht ersichtlich - 2. Kurfürstl. köln. Kommissare - 3. RKG 1553-1554 (1553-1555) Beweismittel: Vormundbestellung für die unmündigen Kinder des Franz von Hatzfeldt durch Greve und Schöffen des Hohen Weltlichen Gerichts in Köln 1554 (14-17). Beschreibung: 19 Bl., lose; Q 1-7, Q 4 fehlt, 4 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:40 MESZ