Thoman Rottenheusler zu Mehlishofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Anna Neberlerin auf Lebenszeit das Gut in Mehlishofen verliehen hat, das noch Anna Pechin innehat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung an den Bodensee, um Wein zu holen, auch an die Weiher, um Fische zu holen, und an andere Orte. Der Ehrschatz beträgt 150 fl, davon sind je 50 fl fällig bei Ausfertigung der Urkunde, in einem Jahr und bei Antritt der Lehenschaft. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Thoman Rottenheusler zu Mehlishofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Anna Neberlerin auf Lebenszeit das Gut in Mehlishofen verliehen hat, das noch Anna Pechin innehat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung an den Bodensee, um Wein zu holen, auch an die Weiher, um Fische zu holen, und an andere Orte. Der Ehrschatz beträgt 150 fl, davon sind je 50 fl fällig bei Ausfertigung der Urkunde, in einem Jahr und bei Antritt der Lehenschaft. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1287
fasc. 033 n. 05
B 522 II U 1191
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1558 September 26 (montag vor sandt Michels des hailigen ertz engels tag)
25 x 43,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Thoman Rottenheusler zu Mehlishofen
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen
Siegler: Anthoni Waldmann ("Walthman"), Beiwohner zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen
Siegler: Anthoni Waldmann ("Walthman"), Beiwohner zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Neberler, Anna
Pechin, Anna
Rottenheusler, Anna
Rottenheusler, Thomas
Waldmann, Antoni
Walthman, Anthoni
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Bodensee
Mehlishofen : Berg RV
Mehlishofen : Berg RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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