Thoman Rottenheusler zu Mehlishofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Anna Neberlerin auf Lebenszeit das Gut in Mehlishofen verliehen hat, das noch Anna Pechin innehat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung an den Bodensee, um Wein zu holen, auch an die Weiher, um Fische zu holen, und an andere Orte. Der Ehrschatz beträgt 150 fl, davon sind je 50 fl fällig bei Ausfertigung der Urkunde, in einem Jahr und bei Antritt der Lehenschaft. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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