Im Auftrag Kurfürst Johann Georg I. bekennt der Amtsschösser zu Chemnitz, Paul Drechsler, die Belehnung des Rittmeisters Rudolph von Schmertzing (Schmertzingk) und seiner rechtmäßigen Erben mit einem heimgefallenen Mannlehngut im Dorf Borna (n. Chemnitz), das vorher Nicol Schindeler gehört hat. Der Betrag zur Lehnnahme wird näher bestimmt. Dafür werden ihm alle Rechte zuteil, die dieser auch hatte. Dem kurfürstlichen Befehl folgend übergibt Drechsler das Lehen und trägt die Auflassung ins Amtsbuch ein. Schmertzing soll näher bestimmte Abgaben an das Amt Chemnitz leisten. Gegen weitere Zahlungen soll er von den Hofdiensten, Land- und Baufuhren befreit sein. - Unterschrift und Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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