Bürgermeister, Rat und Gemeinheit der Stadt Höxter verpflichten sich, wenn der Abt Wilbrand von Corvey und sein Bruder Graf Otto von Hallermund die Verpflichtungen brächen, die sie gegen die namentlich genannten ritterbürtigen Mitglieder des Kapitels von Corvey eingegangen sind, dann sich auf deren Seite zu stellen, beim Tode eines Abts aber sich in die Wahl eines neuen nicht einzumischen.