Bürgermeister und Gemeinderat beurkunden und bekennen im Namen der Pflichtigen der Gemarkung die Ablösung der ehemals den Freiherrn von Botmann zustehenden Grundgefälle in Höhe von 55 Gulden und 33 Kreuzern (Mit verzichterklärung und anderen behördlichen Erklärungen)

Vollständigen Titel anzeigen
Kreisarchiv Gießen