Es wird bekundet, dass man am 12.11.1492 (uff montag nach sant Martins tag schirst) zu Kaiserslautern (Lutern) verhören soll, wie es mit Jagd und Wildbann zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und den von Hohenecken (Honeck) nach Recht und Gewohnheit gehalten wird und wie weit deren Rechte reichen, so wie sie sie bislang ohne Eintrag genossen haben. Dafür soll nach "redlichen verschriben", Urkunden und Augenschein vorgegangen und unterschieden werden, damit der Pfalzgraf nicht an seinen vom Reich rührenden Rechten (inn des Heiligen Richs gerechtigkeit) gemindert werde. Darunter Vermerk, dass Jost Meyenfisch (Meyfisch) und Lorenz Jäger (Lorentz Jeger) in der Sache verordnet wurden, dazu Bernhard und Debold Förster (Debolt Forster) "ir underricht geben" sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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