Abt C. von Amorbach verleiht dem Ritter Reinhard von Hardheim (Harthaim) alle Lehen, die er ihm nach Lehenrecht zu verleihen hat. H. de Otemhaim, L. custos, frühere Äbte von Amorbach (Amerbach) urkunden zusammen mit dem gegenwärtigen Abt, dass Albert gen. Stammeler von ihnen kein Lehen in Hardheim erhalten hat, sondern dass der genannte Reinhard nach dem Tode des Vaters des genannten Albert seit zwanzig und mehr Jahren dieses Lehen inne hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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