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Entschädigungsklage der Herzogin Sabina von Württemberg, Herzog Ulrichs Gemahlin, wegen des in ihrem Widdumschloss zu Waiblingen erlittenen Schadens; Entschädigungsforderungen des Georg Staufer von Bloßenstaufen wegen Plünderung und Verbrennung des Schlosses Hohenstaufen
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Entschädigungsklage der Herzogin Sabina von Württemberg, Herzog Ulrichs Gemahlin, wegen des in ihrem Widdumschloss zu Waiblingen erlittenen Schadens; Entschädigungsforderungen des Georg Staufer von Bloßenstaufen wegen Plünderung und Verbrennung des Schlosses Hohenstaufen
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 1. Österreichische Regierung in Württemberg >> 1.3. Entschädigungsprozesse von Adeligen gegen württembergische Städte und Ämter
1526-1528
Enthält:
Nr. 1 und 2: Herzogin Sabina von Württemberg, Herzog Ulrichs Gemahlin
Nr. 1: Nach einer von Ulrich von Grafeneck als Anwalt der Herzogin Sabina von Württemberg bei Statthalter und Regenten des Herzogtums eingegebenen Klagschrift wird vorgebracht: Am 27. April 1525 waren von Stuttgart aus gegen 8.000 Bauern nach Waiblingen gezogen und unter Drohnungen in das Widdumschloss eingefallen. Sie brachen Kisten, Kästen und Keller auf. Wein, Früchte und aller Hausrat wurde dabei geplündert. Der Herzogin entstand hierdurch ein Schaden von 1.000 fl. Mit Schadensersatz werden in duplo 2.000 fl von den Städten und Ämtern, von denen die Leute mit ihren Fähnlein dabei gewesen waren, eingeklagt. Aus den Protokollen ergibt sich nur, dass die Städte und Ämter Leonberg, Vaihingen, Brackenheim, Güglingen, Besigheim, Lauffen, Bottwar und Backnang zu einer Entschädigung von 400 fl, Schorndorf zu 350 fl verurteilt werden und Marbach sich auf 90 fl vergleicht. Wegen Stuttgart wird die Entscheidung ausgesetzt, da sie sich mit ihrer Entschuldigung unmittelbar an die Herzogin wandten. Auch die Cannstatter scheinen frei ausgegangen zu sein, da sie in ihrer schriftlichen Verantwortung angeben, dass sie sich von aller Vereinigung mit den Bauern solange zurückgehalten hätten, bis Stuttgart eingenommen gewesen war. Sie hätten dann auf die an sie ergangenen Drohnungen auch ihre Leute an die Bauernhaufen abzugeben zugesagt und 70 Mann auserwählt. Indessen wären die Bauern sogleich nach Waiblingen gezogen, ihre Mannschaft daselbst allerdings erst angerückt, als die Bauern bereits wieder Plochingen zu abgegangen waren. Als sie sich nun bei dem Vogt um Nachtquartier und Zehrung erkundigten, hätte dieser Wein und Brot unter ihren 70 Mann austeilen lassen. Den anderen Morgen wären sie nach Plochingen marschiert und hätten in Waiblingen durchaus keine Gewalt verübt. Sollte der Wein und das Brot, welcher der Vogt ausgeteilt hatte, der Herzogin gehört haben, so sind sie bereit, dieses zu bezahlen, April - Juni 1526
Nr. 2: Die von Schorndorf geben in ihrer Exceptionsschrift über ihr Verhalten im Bauernkrieg folgendes an: Als sich die aufrührerischen Bauern im Filstal und von der Alb bei Pfullingen zusammenrotteten, hätte Schorndorf aus eigenem Antrieb mit seiner Mannschaft nicht nur die Bauern im Filstal auseinander gejagt und ihnen ihre Fähnlein abgenommen, sondern auch die Bauernhaufen bei Pfullingen zu verjagen geholfen. Ebenso wären sie auch nach Marbach, wo sich ein Haufen Empörer erhob, mit ihren Leuten ausgezogen, und sind davon überzeugt, dass die Aufrührer wohl hätten aufgehalten werden können, wenn andere Städte und Ämter sich auf gleiche Weise zusammengetan hätten. Weil dies jedoch nicht der Fall war, vielmehr die Bauernhaufen vom Michelsberg (Weinsteiner Berg = Wunnenstein) sich zusehends immer mehr vermehrten, so hätten sie zwar bei den Regenten in Tübingen sowie auch bei den Bundesräten in Ulm um Rat und Hilfe angesucht, aber nichts erhalten. Zur Wahrung ihrer Stadt versuchten sie selbst vergeblich, mehrere Landsknechte anzuwerben. Erst hierauf, nachdem die Bauern aus dem Zabergäu bereits Stuttgart, Cannstatt und Waiblingen überströmten und überdies die oberschenckisch(-limpurgischen) Bauernhaufen, so zu Lorch gelegen, ebenfalls in das Schorndorfer Amt eindrangen und sie von allen Seiten her bedroht und genötigt wurden, gaben sie auch vom Schorndorfer Amt 200 Mann an die Bauern ab. Sie hätten aber ausdrücklich darauf bedungen, von der regierenden Herrschaft nicht abgebracht zu werden. Als daher diese 200 Mann nach Waiblingen auszogen, wäre die Stadt mit Bauern bereits ganz angefüllt gewesen, so dass die Schorndorfer hätten in Beilstein liegen müssen. Es wäre ihnen sofort, ungeachtet, dass ein jeder Mann von Schorndorf aus 1 fl Zehrung bei sich gehabt hatte, Brot und bei 1 1/2 Eimer Wein von Waiblingen aus zugeschickt worden, ohne dass sie wussten, woher solches kam. Ihre Leute wären daher überhaupt nicht in Waiblingen gewesen, 25. Juni 1526
(Nota von Günzler: Dieser Faszikel fand sich im Fürstenkasten der oberen Regierungsregistratur unter dem Rubrum Deutschorden und Winnenthal, wohin er irriger Weise, wahrscheinlich aus der Veranlassung beigelegt wurde, weil nach dem Kanzleiprotokoll von einem in Waiblingen und Winnenden erlitten Schaden die Rede ist.)
Nr. 3: Entschädigungsforderungen des Georg Staufer von Bloßenstaufen an das Stift Ellwangen, die Herren von Limpurg, die Städte Dinkelsbühl, Hall, Gmünd und etliche von Adel Untertanen wegen den erlittenen Plünderungen und Verbrennung des Schlosses Hohenstaufen im Bauernkrieg, 1526
Bemerkung von Günzlers:
Dieser Faszikel enthält die Anforderungen des Georg Staufer von Bloßenstaufen, Obervogts von Göppingen, an diejenigen, deren Untertanen im Bauernkrieg das dem Erzherzog von Österreich mit Eigentum und ihm als Pfandschaft zugehöriges Schloss Hohenstaufen ausgeplündert und abgebrannt hatten. Hierin ist ersichtlich, dass dieses Schloss von den Ellwanger und schenckisch(-limpurgischen) Bauern zerstört wurde. Der für den Erzherzog an Grundeigentum erlittene Schaden wurde auf wenigstens 6.000 fl und Georg Staufers Verlust auf etwa 4.000 fl berechnet. Es findet sich noch eine Reparation, die nach der noch aufgefundenen Musterrollen der Bauern, welche an der Zerstörung mehr oder weniger Anteil genommen hatten, entworfen worden war: Es wurde vom Stift Ellwangen 3.000 fl, von Limpurg 2.000 fl von den rechbergischen Untertanen (Wilhelm von Rechberg) 600 fl und Max Stumpfischen Untertanen (Max Stumpf von Schweinsberg) von Alfdorf 300 fl, von Adelmannsfelden 200 fl, von denen von Wöllwarth 600 fl, von Dinkelsbühl 1.000 fl, von Hall 1.000 fl, von den Gmündern 1.500 fl und von Wolf von Vellberg Untertanen 200 fl. gefordert, und sich hierüber zum Teil in Stuttgart, zum Teil in Ulm verglichen.
Enthält u.a.:
Bekenntnis des Michel Krupp, genannt Müllmichels, Zugmeister bei den Bauern zum Kloster Lorch, nach peinlicher Befragung über die Plünderung der Hohenstaufenburg, 19. Juni (Montag nach Corpus Christi) 1525; Abschrift einer Aufforderung der Statthalter und Räte zu Württemberg an die Stadt Hall, im Falle eines Angriffs in der Bauernaufruhr der Stadt Murrhardt zur Hilfe zu eilen, 23. Mai 1525; Gedrucktes Mandat die Exekution der von den Teilnehmern an der Bauernaufruhr verwirkten Strafen durch die Stadt Hall, 1525 - Abschrift (?), fehlt seit 1906; Abschrift einer Quittung der Regierung in Württemberg und Georg Staufer von Bloßenstaufen für die ihnen wegen Zerstörung der Hohenstaufenburg durch die Bauern von deren Herrschaften Limpurg, Hall und Gmünd entrichteten Entschädigungssummen, 18. April 1528
Adelmannsfelden AA
Alfdorf WN
Backnang WN
Beilstein HN
Besigheim LB
Bottwar = Großbottwar LB
Brackenheim HN
Cannstatt = Bad Cannstatt : Stuttgart S
Dinkelsbühl AN
Ellwangen (Jagst) AA
Filstal
Gmünd s. Schwäbisch Gmünd
Göppingen GP
Güglingen HN
Hohenstaufen : Göppingen GP; Burg
Lauffen am Neckar HN
Leonberg BB
Lorch AA
Marbach am Neckar LB
Murrhardt WN
Pfullingen RT
Plochingen ES
Rechberg = Schloßberg : Rechberg, Schwäbisch Gmünd AA; Herrschaft
Schorndorf WN
Schwäbisch Gmünd AA
Schwäbisch Hall SHA
Tübingen TÜ
Ulm UL
Vaihingen an der Enz LB
Waiblingen WN
Waiblingen WN; Schloss
Winnenden WN
Wöllwarth; Herrschaft
Wunnenstein (Weinsteiner Berg, Sankt Michaelsberg): Großbottwar LB
Zabergäu
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.