Anspruch auf 8000 Rtlr. plus Zinsen seit dem Tod des Johann Friedrich von Goltstein im Okt. 1687. Die Frau des Appellanten stammt aus der ersten Ehe der Antonetta Margaretha von Hatzfeldt mit dem Obristen Adrian von Nuland, Amtmann zu Monschau. 1654 verkauften sie und ihr Bruder Johann Dietrich ihrem Stiefvater Johann Friedrich von Goltstein, dem zweiten Mann ihrer Mutter, das Haus Winterburg für 3000 Rtlr., worauf dieser damit belehnt wurde. Neben einem gemeinsamen Testament mit ihrem Mann machte Antonetta Margaretha von Hatzfeldt 1667 noch ein Testament über die 8000 Rtlr., die sie in die zweite Ehe mit eingebracht hatte. Danach sollte Johann Dietrich 5000 Rtlr. erhalten. Zunächst behielt Goltstein jedoch das Geld und gab seinem Stiefsohn Haus Winterburg. Als Johann Dietrich, inzwischen Kommandant der Stadt Düren und Amtmann von Aldenhoven, tödlich verunglückte (am 27. Feb. 1681 in der Rur zwischen Floßdorf und Kellenberg, Kr. Jülich, ertrunken), meldete Hack eine Anwartschaft auf Haus Winterburg an und wurde am 13. März 1688 de novo belehnt. Die Appellanten fordern von den Appellaten das Geld, über das Sabinas Mutter testiert hatte. Die Appellaten argumentieren, aufgrund des ersten, wechselseitigen Testaments der Antonetta Margaretha von Hatzfeldt und des Johann Friedrich von Goltstein und der Tatsache, daß Pfandschaften nach dem Tode eines Ehepartners dem Überlebenden zur freien Verfügung zufielen, habe Sabina keine Ansprüche.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...