Peter Fleyschman und Margareth, seine eheliche Hausfrau, nehmen von Contz Schultheis, des Grafen Johann zu Wertheim Kellner und Amtmann zu Homburg, und Katherin, seiner ehelichen Hausfrau, deren Mühle, genannt die "obere Mühle", unterhalb des Schlosses Homburg, wie sie jene von Hans Grossmüller gekauft haben, in Erbbestand. Sie übernehmen die Verpflichtungen gegenüber der Grafschaft und gegenüber dritten; gegenüber den Eigentümern aber einen Pachtzins von 6 1/2 Malter Korn, 2 Mesten gemahlene Hirse und 2 Mesten gemahlenen Dinkel, zu entrichten zu jeder Goldfasten zu Homburg oder 1 Meile im Umkreis, kostenlos. Die Beständer haben die Mühle gut instand zu halten und dürfen sie ohne Einwilligung der Eigentümer nicht verkaufen, verpfänden oder belasten. Als Pfand für Entrichtung des Pachtzinses sollen sie jederzeit zwei Schweine in Mast halten ungefähr im Wert von 10 fl. Bleibt die Zahlung des Pachtzinses ein Jahr oder länger aus, oder wird die Mühle nicht gut instand gehalten, so können die Eigentümer die Mühle mitsamt den beiden Schweinen an sich nehmen und damit verfahren wie mit eingeklagten Gut, bis sie von den Pächtern befriedigt sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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