Philipp Graf von Nassau-Saarbrücken bekennt, dass der von Friedrich und Gerhard von Stockheim ihm übergebene Pfandbrief über ein Viertel des Obergerichts derselben, nämlich über Rod am Berg, Brombach, Vorderwylen und Hinterwylen (wohl: Dorfweil), Dorchheim (wüst) und Hunoldstal (Hundstall) mit zum Schein und aus der Ursache ausgestellt sei, um dadurch von ihm Schutz und Schirm zu erlangen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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