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Abt Johann [von Merlau] und der Konvent des Klosters Fulda verpfänden laut ihrer im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag die Burgen, Städte und Ämter Fulda zur Hälfe, Hünfeld zur Hälfte, Geisa und Rockenstuhl zu zwei Drittel, Lauterbach, Fischberg und Brückenau ganz sowie Schildeck zur Hälfte an den Mainzer Erzbischof Konrad [von Dhaun] sowie an Landgraf Ludwig von Hessen unter Vorbehalt des Rückkaufs. Ausgenommen sind nur die geistlichen Lehen, Mannlehen und Burglehen.

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Staatsarchiv Würzburg
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