Die Schiedsmänner, nämlich Wulf Pogwisch der Jüngere als Obmann, Ritter Iwan Reventlow, Amtmann zu Segeberg, Heinrich Rantzau, Amtmann zu Rendsburg, Otto Ritzerau zu Hasselburg und Klaus von der Wisch, Amtmann zu Kiel als königliche Deputierte sowie Dr. Detlev Reventlow, Propst zu Reinbek, Detlev Brockdorff, Amtmann zu Sonderburg, Wulf Rantzau, Amtmann zu Plön, Kai Rantzau, Amtmann zu Trittau als Deputierte des Marquards von Buchwaldt zu Borstel fällen in den Irrungen zwischen Friedrich I., König von Dänemark, und Marquard von Buchwaldt folgenden Schiedsspruch: Da Marquard sich bei Beginn der Arbeiten für den Alster-Beste-Kanal beschwert hat, dass dadurch sein Gut auseinandergerissen, seine Wiesen, Teiche und anderes verwüstet und die Holzungen verhauen wurden, einen Schaden von 300 Fuder Heu eidlich bekräftigt, ferner eine große Menge Holzes für den Lauf des Kanals angesetzt hat, und die beiden Teiche de Stege und Haverdamm für immer versperrt sind, wird die Entschädigung auf 1700 Mark Lübsch festgesetzt, durch die Marquard und seine Erben für immer abgefunden sein sollen, jedoch mit der Maßgabe, dass ihnen alle Herrlichkeit, Freiheit, Gerichtsbarkeit und Obrigkeit verbleiben. d.d. 1531, mydwekens inn den achte daghen der hilligen dryger koninghe.