Kaiser Karl VI. bestätigt und erweitert ein Privileg von Kaiser Leopold I. (1688 Juli 21) für die Ritterschaft in Schwaben dahin, daß jedem Mitglied derselben in den nächsten drei Jahren bezüglich der in fremde Hände geratenen Güter das Einstandsrecht (ius retractus) zustehen und die Einlösung der "ad manus mortuas" veräußerten Güter zum landesüblichen Preis gestattet sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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