Die zur Verbesserung der Lage der Geistlichen und Schullehrer als Entschädigung für ehemalige Befreiung von indirekten Steuern aus heimfallenden Pensionen und Kompetenzen mitt. Allerhöchster Kabinettsordre vom 5.7.1823 bewilligten 200.000 Rtlr., Bd. 7