Einigung Cappels mit dem Amtmann von Homberg über Rückgabe einer verpachteten Mühle zu Frielendorf
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Urk. 18, 510
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1459
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1450-1469
1459 Januar 6
Ausf. Perg. - Urspr. anh. Sg. fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... brieff der gegebenn ist nach Godis gebort thusennt jar vierhundert jar inn dem nuhn vnd funfftzigistenn jare uff der heiligen drie konige tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bode von Bodenhausen (Bodennhusenn), Amtmann zu Homberg (Hombergk), bekundet, daß als Heinz Strube und seine Erben einst (vortzidten) Waldrecht und Besserung an der Mühle zu Frielendorf und ihrem Zubehör hatten, die erbliches Eigen des Stifts Cappel ist und von diesem zu Lehen geht, er [Strube] diese Besserung und Waldrecht dem Siechenhaus (den sichenn vnd gudenluden) vor Homberg gegeben (bescheiden vnd gegebin) habe. Da nun er, Bode, derzeit Vormund der genannten Siechen sei und sie zu versorgen habe, sei er mit Abt Konrad, Prior und Konvent übereingekommen, daß das Stift von Heinz Strube und seiner Erben wegen den Siechen 24 gute Rheinische fl. bezahlt habe. Cappel solle sich künftig zu der Mühle und ihrem Zubehör halten und sie nach seinem Nutzen bestellen und verleihen (zcu uerthune).
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Obir die molen zu Frilendorf. (Inventar 1527) xxix
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 55v-56r
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.133
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bode von Bodenhausen (Bodennhusenn), Amtmann zu Homberg (Hombergk), bekundet, daß als Heinz Strube und seine Erben einst (vortzidten) Waldrecht und Besserung an der Mühle zu Frielendorf und ihrem Zubehör hatten, die erbliches Eigen des Stifts Cappel ist und von diesem zu Lehen geht, er [Strube] diese Besserung und Waldrecht dem Siechenhaus (den sichenn vnd gudenluden) vor Homberg gegeben (bescheiden vnd gegebin) habe. Da nun er, Bode, derzeit Vormund der genannten Siechen sei und sie zu versorgen habe, sei er mit Abt Konrad, Prior und Konvent übereingekommen, daß das Stift von Heinz Strube und seiner Erben wegen den Siechen 24 gute Rheinische fl. bezahlt habe. Cappel solle sich künftig zu der Mühle und ihrem Zubehör halten und sie nach seinem Nutzen bestellen und verleihen (zcu uerthune).
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Obir die molen zu Frilendorf. (Inventar 1527) xxix
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 55v-56r
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.133
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ