Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die folgende Abmachung, die nach dem Tod des Mathias Ramung (+) zustande kam, als dessen Witwe Agnes Nothaft sowie die "nechstenn frund" der Kinder, nämlich Orendel von Gemmingen und Bernhard Göler (Goller) [von Ravensburg] zu Daisbach, zusammenkamen. Dazu schickte auch der Pfalzgraf als oberster Vormund seine Räte Hans von Ingelheim und Burkhard von Angelach (Anglach), so wie ihn Mathias auf dem Totenbett gebeten hatte. Verabredet wird nun: 1. Laut Ehebrief zwischen Mathias und Agnes hätten sie einander je 600 Gulden zur Versorgung hinterlegen sollen, was nicht geschehen ist. Deshalb sollen Agnes' Brüder Daniel und Heiner (Heymerer) unverzüglich 600 Gulden Hauptgeld mit einer jährlichen Gülte über 30 Gulden anlegen und bei Bedarf die Zustimmung des Lehenherrn einholen, sodass Mutter und Kinder versorgt sind. Gleichermaßen soll sie mit 600 Gulden Hauptgeld und 30 Gulden als Wittum von Mathias' Hab und Gut versichert sein. Dazu kommen 10 Gulden Gülte für ihren Sitz zu Waibstadt. Dazu kommen weitere Versorgungen von Mathias, nämlich ein Brief über 25 Gulden auf Wilhelm von Angelach, ein Brief über 15 Gulden Gülte auf Diether von Angelach. Dies soll Agnes zu Lebzeiten als Wittum haben, danach sollen die die Regelungen des Ehebriefs zwischen ihr und Mathias gelten. [2.] Für die Morgengabe wurden 200 Gulden Hauptgeld bestimmt. Dafür soll Mathias' Brief über 10 Gulden jährlicher Gülte auf Werner Utzlinger ihr zugestellt werden. Ebenso soll sie den Brief über die Zustimmung eines Bischofs von Worms über die Morgengabe als Lehen erhalten. [3.] Agnes beanspruchte gemäß der Eheabredung ein Drittel der fahrenden Habe, die Räte und Freunde der Kinder verwiesen darauf, dass ein Teil davon von der ersten Ehefrau käme. Deshalb wurde verabredet, dass die Kinder aus erster Ehe vier Silberbecher zu 17 Mark, sowie das beste Kleinod in Form eines Spängleins und zwei Betten mit Zubehör haben sollen. Von der anderen fahrenden Habe soll die Stiefmutter ein Drittel erhalten. [4.] Für die gemeinsamen Kinder von Agnes und Mathias gilt, dass sie sich gegenseitig in üblicher Weise beerben. [5.] Agnes beurkundet ihre Zustimmung zu dem Vertrag, verspricht die Einhaltung und verzichtet auf all ihre weiblichen Privilegien (frewlichen fryheitten) namens "Velleianum dotis et donantis propter nuptias" [Senatus consultum Velleianum]. [6.] Orendel von Gemmingen und Bernhard Göler versprechen für sich und die Kinder die Einhaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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