Dorothea von Wolfskehlen (Wolfskel), Witwe des verstorbenen Johann, Sohn zu Eltz, bekundet, dass sie Blicker von Gemmingen, Großvater und Vormund Barbaras und Dorotheas [Gertruds], der Töchter ihres verstorbenen Bruders Hans von Wolfskehlen, folgende Güter, Gülten, Renten, Gefälle, Auen, Lehen und Schulden, die ihr nach dem Tod ihres Vaters Philipp von Wolfskehlen erblich zugefallen sind, weil diese zu weit entfernt liegen und ihre Erträge sich nicht ohne Verluste einbringen lassen, verkauft hat: 14 Schilling Heller Zins zu Wintersheim (Wynterßheym); drei Kapaune zu Dorn-Dürkheim (Dorckheym); 7 Pfund Heller und 2 albus zu Alsheim (Alßheym); vier Kapaune daselbst; 29 Malter Korn auf dem Hof und Gut zu Wintersheim; 2 ½ Malter Korn zu Uelversheim (Vluerßheym); 1 Fuder Wein vom "teill am Fern[n] Bergh, ungeverlich angeslagen kost jaerlichs funffzehen schillinck heller in zu sameln"; 5 Malter Korn von 10 Maltern, die zu Schornsheim (Schornßheym) fallen; die Hälfte an der "siebentden auwen, gelegen in den Elßbecher auwen, zuschen den sexten und achten auwen, stost unden uff den arm des Rynß und oben an die Gentersplomer weide"; die Hälfte von 14 Maltern Korn, die von der von Iben (Vben) Gut zu Schornsheim "fallen solten und aber noch in irrongh sten"; die Hälfte von 8 Gulden Schuld, die die von Iben der Verkäuferin sowie ihren Basen Barbara und Dorothea [Gertrud] strittigerweise schuldig sind; die Hälfte an 21 Gulden Schuld, die Hammans Henn von Tiefenthal (Dieffental) denselben strittigerweise schuldig ist; außerdem alles, was Blicker von Gemmingen und seine Enkelinnen an Zinsen, Renten, Gefällen und Gerechtsamen, die der Verkäuferin zu Crumstadt (Cromstadt), Malchen, Biblis (Bibelis) und Wolfskehlen entsprechend den Teilungsbriefen, die sie verloren hat, zustehen, von den Landgräfischen zurückzugewinnen vermögen. Die Verkäuferin quittiert über die Kaufsumme in Höhe von 800 rheinischen Gulden in Gold und leistet Währschaft. Die zugehörigen Briefe, Bücher, Zettel und Register wurden übergeben.